Wiederaufnahme des Tauchbetriebes

Mit der Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen ab 11.05.2020 kann nun auch der Tauchbetrieb wieder aufgenommen werden.
Die Nutzung des Kompressorraums ist ab diesem Termin wieder erlaubt.

Für den Füllbetrieb gelten folgende Regeln:

• Der Aufenthalt im Kompressorraum ist nur dem Füllberechtigten erlaubt.
• Beim Füllen sind Schutzhandschuhe und Mund-Nase-Schutz zu tragen.
• Personen die Tauchflaschen gefüllt bekommen, haben keinen Zutritt zum Kompressorraum.
• Die Tauchflaschen sind vor dem Kompressorraum abzustellen, wo sie vom Füllberechtigten aufgenommen und zum Füllen in den Kompressorraum gebracht werden.
• Wartende Personen vor dem Kompressorraum müssen ausreichend Abstand zu einander halten. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird dringend empfohlen.

Für den Tauchbetrieb ist das

Positionspapier des Verbands Deutscher Sporttaucher e.V. zu Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes für den Tauchsport in der erhöhten Corona-Infektionsphase

zu beachten.